Freie Kapazitäten für die Wochenbettbetreuung sind derzeit mit ET ab Ende August 2024 verfügbar.

Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Geburtsvorbereitung

Der Geburtsvorbereitungskurs ist für Schwangere kostenfrei und wird von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie wegen Schwangerschafts­komplikationen nicht an einem Kurs teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit zur Einzelvorbereitung. Auch die Einzelbetreuung ist für die Schwangere durch die Krankenkasse abgedeckt.

Die Kursgebühren für Ihren Partner müssen Sie in der Regel selbst zahlen. Je nach Kurs sind das zwischen 40 und 140 Euro. Manche Kassen übernehmen diese Gebühren, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Sie in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen könnt. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen finden Sie unter “Leistungen”.